Drucksache Gemeinden - 21/072/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung des Wahltermines für die Neuwahl einer/eines
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters in der
Gemeinde Altwarp gem. § 45 Abs. 2 des Landes- und
Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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19.04.2021
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Sachverhalt
Am 28.03.2021 verstarb die Bürgermeisterin der Gemeinde Altwarp, Frau Inge Bocklage.
Die Wahlleitung stellte gem. § 45 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V
die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Abs. 10 des Landes- und Kommunal-
wahlgesetzes M-V fest.
Der Tag der Wahl wird gem. § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt.
Gem. § 45 Abs. 3 Satz 3 LKWG M-V muss die Bürgermeisterwahl spätestens fünf
Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl, d. h. bis zum 09.09.2021,
erfolgen.
Da die Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 stattfinden, sollte auf Grund der
pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen keine separate Bürgermeisterwahl durch-
geführt werden. Für die damit verbundene Fristüberschreitung aus wichtigem Grund
muss gem. § 3 Abs. 5 LKWG M-V ein Ausnahmeantrag bei der Rechtsaufsichtsbehörde
gestellt werden.