Drucksache Gemeinden - 21/036/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Luckow mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeindevertretung Luckow
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Luckow
|
Entscheidung
|
|
|
08.04.2021
|
Sachverhalt
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|