Drucksache Gemeinden - 21/035/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Luckow betreibt das Schöpfwerk am Polder Rehagen. Dieser hat mit ca. 17 ha ein sehr kleines Einzugsgebiet. Die StUN M-V beabsichtigt, im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Belangen, eine Renaturierung der Polderfläche. Hierbei geht es speziell um die temporäre Überflutung der Polderfläche entsprechend den Außenwasserständen im Stettiner Haff. Eine Beeinträchtigung der Bausubstanz von Gebäuden im Einzugsgebiet soll es laut Gutachten nicht geben. Im Mai 2020 ist das Schöpfwerk komplett ausgefallen. Eine Reparatur an der Pumpe ist nicht mehr möglich. Hier müsste ein völlig neues Schöpfwerk errichtet werden, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen. Die Kosten dafür hat die Gemeinde Luckow zu tragen, mit der Möglichkeit, diese auf die Flächennutzer umzulegen. Da eine Renaturierung geplant ist, würde die StUN M-V als mehrheitlicher Flächennutzer eine Bezahlung ablehnen wollen. Zwischenzeitlich gab es ein Beratungsgespräch und mehrere Ortstermine mit den Beteiligten. Der Vorflutgraben wurden ebenfalls beräumt und es ist eine merkliche Verbesserung eingetreten. Jetzt geht es schlussendlich um die Entscheidung der Gemeinde Luckow, ob das Schöpfwerk im Sinne der geplanten Renaturierung zurückgebaut wird oder von der Gemeinde ein Neubau beauftragt werden soll. Zur Erläuterung ist dieser Beschlussfassung das Schreiben der StUN M-V vom 12.01.2021 beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt den Rückbau des Schöpfwerkes Rehagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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