Drucksache Gemeinden - 21/031/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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