Drucksache Gemeinden - 21/059/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeindevertretung Ahlbeck liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schwarzer Grund“ vor. Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB ist die Einbeziehung der betreffenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schwarzer Grund“ und die Begründung wer

    den in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist

    gemäß § 4 Abs. 2  BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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