Drucksache Gemeinden - 21/069/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung plant, den ursprünglichen Gedanken zur Errichtung einer WC-Anlage für den Strandbereich wieder aufzugreifen und das Vorhaben nunmehr zu realisieren.

Grundsätzlich muss hierzu geprüft werden, ob für die Errichtung der ausgewählten WC-Anlage (Unisex + behindertengerecht) eine Baugenehmigung zu beantragen ist.

 

Für die Durchführung der Maßnahme sind im Haushaltsplan der Gemeinde derzeit keine finanziellen Mittel eingeplant. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind jedoch vor Beginn der Planungen und Beantragung von möglichen Förderungen zwingend im Haushaltsplan bzw. in einer Nachtragshaushaltsplanung abzubilden, da mit der Antragstellung auf mögliche Finanzierungshilfen bereits die Bereitstellung der Haushaltsmittel nachgewiesen werden muss.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich, eine WC-Anlage für den Strandbereich zu errichten.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in der Haushalts- bzw. die Nachtragshaushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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