Drucksache Gemeinden - 20/052/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Liepgarten hat von der Sparkasse Uecker-Randow, Stettiner Str. 20,

17309 Pasewalk, eine Spende zur Förderung der Kultur in Höhe von 500,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spende von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 500,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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