Drucksache Gemeinden - 20/024/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Beträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich. Daher ist eine

jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser- und Boderverbandsbeiträge

sinnvoll.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt für das Jahr 2021 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

54430000

Liegt eine Investition vor?

 

    X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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