Drucksache Gemeinden - 20/027/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Beitragszahlungen, welche die Gemeinden an die Wasser- und Bodenverbände zu leisten haben, ändern sich jährlich. Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage dieser Beiträge sinnvoll.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2021 die 5. Satzung zur Ände-

rung der Satzung der Gemeinde Leopoldshagen über die Erhebung von Gebühren

zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“

und „Untere Peene“

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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