Drucksache Gemeinden - 20/022/18
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliche Stellungnahme zum Bebauungsplan der Stadt Eggesin Nr. 21/2019 "Wohngebiet Habichtstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin gebilligt
und die öffentliche Auslegung, sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung sowie
der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt vom 02. November
bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner Straße 2,
Beratungsraum Bauamt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Ausle-
gungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen. Planungs-
rechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde
Luckow werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung
bestehen insofern nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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