Drucksache Gemeinden - 20/022/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begründung

zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin gebilligt

und die öffentliche Auslegung, sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4

Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung sowie

der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt vom 02. November

bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner Straße 2,

Beratungsraum Bauamt. 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Ausle-

gungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.  Planungs-

rechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde

Luckow werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung

bestehen insofern nicht.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ 

der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Luckow

 

    keine Bedenken.

 

  nachstehende Bedenken lt. Sitzungsprotokoll.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...