Drucksache Gemeinden - 20/021/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliche Stellungnahme zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Rieth
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Der Wasser- und Abwasserverband Ueckermünde hat aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG die Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Rieth beantragt.
Hierzu hat die Gemeinde Luckow die Gelegenheit bis zum 09.12.2020 Stellung zu nehmen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Luckow auch als Flächeneigentümer in der Gemarkung Rieth von dem Vorhaben betroffen ist. Hierzu hat die Gemeinde ebenfalls die Möglichkeit zu dem Vorhaben Einwendungen zu erheben. Die gemeindlichen Grundstücke sind in der Flurstücksliste markiert. Aufgrund der Datenmenge können hier nur die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen sind unter. www.stalu-vorpommern.de einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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803,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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923,7 kB
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