Drucksache Gemeinden - 20/021/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Abwasserverband Ueckermünde hat aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG die Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Rieth beantragt.

Hierzu hat die Gemeinde Luckow die Gelegenheit bis zum 09.12.2020 Stellung zu nehmen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Luckow auch als Flächeneigentümer in der Gemarkung Rieth von dem Vorhaben betroffen ist. Hierzu hat die Gemeinde ebenfalls die Möglichkeit zu dem Vorhaben Einwendungen zu erheben. Die gemeindlichen Grundstücke sind in der Flurstücksliste markiert. Aufgrund der Datenmenge können hier nur die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen sind unter. www.stalu-vorpommern.de einsehbar.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, zu den vorliegenden Unterlagen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Rieth

 

   keine Einwendungen zu erheben.

 

   Einwendungen laut Protokoll zu erheben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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