Drucksache Gemeinden - 20/012/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern
5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 der zweiten Änderung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat beschlossen,
im Rahmen der zweiten Änderung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern
eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Nutzung der Windenergie vor-
zunehmen.
Die überarbeiteten Entwürfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungspro-
gramms Vorpommern und des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am
16. Juni 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwä-
gungsergebnisse eine 5. Beteiligung durchzuführen. Diese 5. Beteiligung bezieht sich aus-
schließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flächenveränderungen
im Ergebnis des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden sowie auf die Begründung
der einzelnen Kriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.
In der Zeit vom 04. August bis zum 03. September 2020 findet nunmehr die 5. Beteiligung der
Öffentlichkeit statt. Die in diesem Beteiligungsprozess eingehenden Stellungnahmen werden
wiederum ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der endgültige Entwurf der Zweiten
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern erstellt. Nach Beschluss-
fassung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern
soll die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zur Rechtsetzung bei
der Landesregierung eingereicht werden.
Für das Gebiet des Amtes Am Stettiner Haff bzw. die Stadt Eggesin ist lediglich das Windeig-
nungsgebiet 34/2015 Lübs/Friedländer Große Wiese von Bedeutung. Dieses Gebiet befindet
sich in territorialer Zuständigkeit der Gemeinde Lübs. Andere Gemeinden unseres Amtsge-
bietes sind territorial nicht betroffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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