Drucksache Gemeinden - 24/319/00
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf Stand 04/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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22.04.2024
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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23.05.2024
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 04.05.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 7 am 11.07.2023 bekanntgemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum der öffentlichen Auslegung nicht eingereicht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand April 2024 (Anlage) berücksichtigt.
Mit Beschluss vom 23.05.2024 hat die Stadtvertretung die Änderung des Geltungsbereichs für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Nutzungsziele für den geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der geänderte Geltungsbereich und die geänderten Nutzungsziele sind im vorliegenden Entwurf mit Stand April 2024 (Anlage) berücksichtigt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
1. Der Planentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird in der
vorliegenden Fassung (Stand 04/2024) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin mit der
Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer
der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich ist gemäß § 4a Abs.
4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3
Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen in das Internet, auf der Internetseite der Stadt
Eggesin, einzustellen.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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429 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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