Drucksache Gemeinden - 24/317/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 04.05.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 7 am 11.07.2023 bekanntgemacht. Die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 durchgeführt.

Die Firma Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG, als Vorhabenträger, strebte im Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin (Anlage 1 – ehemaliger Geltungsbereich) nachfolgende Nutzungsziele an:

 

1. die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 in der Gemarkung Eggesin betreffend - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Straßenverkehrsflächen - ggf. künftige private Erschließungsflächen

 

2. die Flurstücke 29/19 und 30/44 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend - Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - öffentliche Erschließungsflächen

 

Zwischenzeitlich stehen dem Vorhabenträger die vom Eigentümer zum Kauf angebotenen Flächen der Flurstücke 29/19 und 30/44 die Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend, nicht mehr zur Verfügung. Dieser Bereich kann somit durch den Vorhabenträger auch nicht mehr überplant werden. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Geltungsbereichs und der Nutzungsziele erforderlich.

 

Der Geltungsbereich für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ betrifft die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin (Anlage 1 – neuer Geltungsbereich). Im neuen Geltungsbereich werden folgende Nutzungsziele angestrebt:

SO - Sondergebiete mit Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Straßenverkehrsflächen - ggf. künftige private Erschließungsflächen

GE - Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO - Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - öffentliche Erschließungsflächen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt die Änderung des Geltungsbereichs (sh. Anlage 1) für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung der Nutzungsziele für den neuen Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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