Drucksache Stadt Eggesin - 24/313/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungs-konzept zu beschließen. 

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erzielt werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). 

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

  

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024. 

  

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

  x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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