Drucksache Gemeinden - 23/264/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für die Leistungen zum Ausbau der Lindenstraße wird in Kürze das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Auftragsvergabe kann unmittelbar nach der Submission und entsprechender Angebotsauswertung erfolgen.

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Eggesin sind in diesem Fall für die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe abhängig von der Auftragssumme entweder der Hauptausschuss oder die Stadtvertretung zuständig. Um eine zeitnahe Beauftragung zu gewährleisten, wird empfohlen, nach Vorlage der Angebotsauswertung sowie des Vergabevorschlages die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen zu ermächtigen, den Auftrag für die zu vergebenden Leistungen zu erteilen. Die Stadtvertretung wird über das Ergebnis informiert.   

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen zu ermächtigen, den Auftrag für die zu vergebenden Leistungen zum Ausbau der Lindenstraße zu erteilen. Die Stadtvertretung wird über das Ergebnis informiert.   

 

  

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

  x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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