Drucksache Gemeinden - 23/180/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Geh-/Radwege in der Bungalowsiedlung „Am Mühlenberg“ verfügen über keine Straßennamen. Somit ist hier die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion insbesondere für Rettungsdienst, Feuerwehr und Post nicht gegeben. Aus diesem Grunde sollen die 5 öffentlichen Wege einen Straßennamen erhalten. Für die Vergabe von Straßennamen ist gemäß § 51 Abs. 1 StrWG M-V die Gemeinde zuständig. Aufgrund eines Aufrufes sind die im beiliegenden Lageplan aufgeführten Straßennamensvorschläge eingereicht worden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Vergabe der Straßennamen gemäß dem beiliegenden Lageplan.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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