Informationsvorlage - 23/144/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 15.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 26.04.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 2.655.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung des Kassenkredites für das Jahr 2024 wurde gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V versagt.

 

Die in 2024 zu erwartenden Einzahungen aus dem Verkauf des Baulandes sind in voller Höhe zur Ablösung des Kassenkredites zu verwenden. Im Haushalt wurden diese Mittel anteilig zur Finanzierung der im Jahr 2024 geplanten Investitionen eingesetzt. Es ergibt sich gemäß Muster 5 b zum 31.12.2024 ein negativer Saldo im investiven Bereich in Höhe von

- 94.415 EUR.

 

Die Gemeinde wird daher aufgefordert, einen Nachtragshaushalt 2024 mit einem Investitionskredit gemäß § 52 KV M-V bis zum 31.10.2023 zu beschließen und zur Genehmigung der unteren Rechtaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...