Drucksache Gemeinden - 23/086/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung der 275-Jahrfeier der Gemeinde Leopoldshagen haben die nachfolgend aufgeführten Firmen Spendengelder eingezahlt.

 

Heizungs- und Sanitärfachhandel Dumroese, Ueckermünde

300,00 €

ATF GmbH, Leopoldshagen

1.000,00 €

Adler Apotheke, Ueckermünde

200,00 €

Mele Beteiligungsgesellschaft Verwaltungs GmbH, Torgelow

250,00 €

MS Rohrbau GmbH, Mönkebude

300,00 €

Ing.-Büro Neuhaus & Partner, Anklam

550,00 €

Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH, Ueckermünde

275,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

250,00 €

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spenden von den o. g. Firmen in Höhe von insgesamt 3.125,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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