Drucksache Gemeinden - 23/141/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 09.03.2023 den Entwurf und die Begründung zur 7.  Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin gebilligt und die öffentliche Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023 in der Stadtverwaltung Eggesin, Bahnhofstraße 7, Zimmer 005, als geschäftsführende Gemeinde.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Auslegungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung bestehen insofern nicht.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Gegen den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Ahlbeck keine Bedenken.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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