Drucksache Gemeinden - 23/242/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21/109/00 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin am 16.12.2021 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin IV“ beschlossen.

 

Die Firma INNOVAR Solar GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt die Umsetzung des Bebauungsplans und möchte im gekennzeichneten Bereich eine ca. 17,76 ha große Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 19 MWp errichten.

 

Mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vom 22.09.2022 erklärt sich die Firma INNOVAR Solar GmbH als Vorhabenträger in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag bereit, das Bauvorhaben nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen sowie alle Kosten zu übernehmen, die mit dieser Planung verbunden sind.

 

Somit ist der Aufstellungsbeschluss der DS 21/109/00 vom 16.12.2021 aufzuheben und der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin IV“ der Stadt Eggesin neu zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Die DS 21/109/00 vom 16.12.2021 wird aufgehoben.
  2. Für das Gebiet im mittleren Bereich der Militärliegenschaft mit einer Fläche von ca.  17,76 ha, die Flurstücke 29/17 und 30/51 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet sind, wird der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin IV“ aufgestellt.

 

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.
  2. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
  3. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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