Drucksache Gemeinden - 23/238/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ zum 31.12.2020 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt

  25.425,58 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt

0,00 €

Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

0,00 €

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

25.141,88 €

 

Der Haushaltsausgleich gemäß §16 GemHVO ist nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ zum 31.12.2020 i. d. F. vom 21.06.2021 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen - Ortskern“  zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 21.06.2021 festzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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