Drucksache Gemeinden - 23/237/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Wohnumfeld“ nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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04.05.2023
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Wohnumfeld“ zum 31.12.2020 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt |
209.260,92 € |
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
0,00 € |
Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
0,00 € |
Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss aus von |
144.929,93 € |
Der Haushaltsausgleich gemäß §16 GemHVO ist nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.5.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Wohnumfeld“ zum 31.12.2020 i. d. F. vom 21.06.2021 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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