Drucksache Gemeinden - 23/098/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Luckow sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.

 

Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.

 

Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow erlässt nach den Vorschriften des

    Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommu-

    nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Luckow

    gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung

    der Wohnbevölkerung“ für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth. Die Satzung ist in der 

    Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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