Drucksache Gemeinden - 23/232/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Stadt Eggesin ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubrandenburg eine Schöffenstelle.

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurden bis 28.02.2023 9 Bewerbungen eingereicht.

Nach Prüfung dieser Bewerbungen erfüllen alle Bewerber die Voraussetzungen, um in die

Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Aufnahme der in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage genannten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 nach dem GVG.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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