Drucksache Gemeinden - 23/068/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nachdem die Ausschreibung 115/2022 für Leistungen des Sommerdienstes in der Gemeinde Hintersee aufgrund nicht ausreichender finanzieller Mittel aufgehoben wurde, wurde eine neue Ausschreibung durchgeführt. Die Gemeindevertretung hat zuvor das Leistungsverzeichnis überarbeitet.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat sich die Gemeinde entschlossen, Herrn Hahn für die Sommerdienstleistungen anzustellen und die entsprechende Technik von Herrn Hahn anzumieten.

Damit hat sich Nach § 48 (1) Nr. 2 UVgO die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert und das Vergabeverfahren ist aufzuheben.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt, das Vergabeverfahren 20/2023 Sommerdienstleistungen für die Gemeinde Hintersee aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

54.10.10.00

43.22.30.00

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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