Drucksache Gemeinden - 23/085/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 6/2023 "Sondergebiet Alte Bäckerei" der Gemeinde Vogelsang-Warsin
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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18.04.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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18.04.2023
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.02.2023 wurde von den Vorhabenträgern der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Die Vorhabenträger haben sich verpflichtet alle mit der Planung verbundenen Kosten zu übernehmen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist im Laufe des Verfahrens noch abzuschließen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden das Gebiet um die „Alte Bäckerei“ touristisch zu entwickeln, ebenso sollen mit den Tiny-Häusern Wohnbauflächen geschaffen werden. Eine Übersichtkarte ist als Anlage beigefügt, ebenso der Antrag der Vorhabensträger.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt:
- Für das Gebiet, gelegen westlich der Luckower Straße 3 und 5 (ehemalige Bäckerei), die Flurstücke 19 und 20 der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang betreffend, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr. 6/2023 „Sondergebiet Alte Bäckerei“ aufgestellt.
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Tiny-Häusern, sowie Caravan-Stellplätze geschaffen werden.
- Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit den Vorhabenträgern ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, in dem sich dieser zur Tragung aller Kosten, die im Zuge der Realisierung des Vorhabens entstehen, verpflichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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