Drucksache Gemeinden - 23/105/14
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grambin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Grambin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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21.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2024 als Anlage zur Satzung vom
12.08.2021 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV
„Uecker-Haffküste“ in Höhe von 10,03 Euro/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 13 in Höhe von 76,75 Euro/ha
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow IV in Höhe von 140,33 Euro/ha
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow V in Höhe von 72,86 Euro/ha
für Flächen Deich Zarow V in Höhe von 16,66 Euro/ha und
für Flächen Deich Laufgraben in Höhe von 8,22 Euro/ha.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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