Drucksache Gemeinden - 23/105/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze als Anlage zur Satzung.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2024 als Anlage zur Satzung vom

12.08.2021 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV

„Uecker-Haffküste“ in Höhe von 10,03 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 13 in Höhe von   76,75 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow  IV in Höhe von 140,33 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow   V in Höhe von   72,86 Euro/ha

für Flächen Deich Zarow V in Höhe von 16,66 Euro/ha und

für Flächen Deich Laufgraben in Höhe von   8,22 Euro/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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