Drucksache Gemeinden - 23/084/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen.

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze für 2024 als Anlage zur Satzung.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2024 als 3. Änderung zur Satzung

vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,87 Euro je Gebühreneinheit,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Warsin 14,76 Euro je ha,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rehhagen 24,91 Euro je ha,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rieth Stiege 162,02 Euro je ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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