Drucksache Gemeinden - 23/172/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 19.10.2022 wurde der Gemeinde Altwarp der Status „Staatlich anerkannter Tourismusort“ verliehen. Diese Anerkennung berechtigt die Gemeinde dazu, aufgrund einer Satzung eine Tourismusabgabe zur Deckung der erhöhten Aufwendung für die Schaffung und Erhaltung touristischer Infrastrukturen und Angebote für die Gäste zu erheben.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Altwarp in der vorliegenden Fassung.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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