Drucksache Gemeinden - 23/093/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 28.11.2022 bleibt bestehen.

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt für 2024 als 1. Änderung zur Satzung vom

28.11.2022 den neuen Gebührensatz in Höhe von 8,70 Euro je Gebühreneinheit und

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Rieth Stiege in Höhe von 81,00 Euro

je ha, für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Rehhagen in Höhe von 49,82

Euro je ha, für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Warsin in Höhe von 14,76

Euro je ha und für den Deich Rieth Stiege in Höhe von 1,58 Euro je ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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