Drucksache Gemeinden - 23/067/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbands

beiträge als Anlage zur Satzung. Die Stammsatzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2024 als 3. Änderung zur Satzung vom 30.07.2020 die neuen Gebührensätze:

für Flächen im WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von                         5,67 Euro je Gebühreneinheit

für Flächen im WBV „Mittlere Uecker-Randow“ in Höhe von              9,28 Euro je Gebühreneinheit

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 23,76 Euro je Hecktar.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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