Drucksache Gemeinden - 23/170/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude betreibt ab dem 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. In diesem Zusammenhang wurden die Nutzungsentgelte für den Hafen und den Strandpark Mönkebude mittels Kalkulation an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst.

Diese Entgeltordnung soll ab dem 01.03.2022 in Kraft treten.

  

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den Hafen und den Strandpark Mönkebude in der vorliegenden Fassung.

  

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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