Drucksache Gemeinden - 23/227/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll. Eine Gebührenkalkulation für 2023 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

Die Gebühren für die jeweiligen Nutzungsarten erhöhen sich marginal im Cent-Bereich. Daher wird von einer Gebührenerhöhung im Bereich „Nutzungsarten“ für 2023 abgesehen.

 

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schöpfwerke resultiert aus folgenden Kosten in 2022: 

- Anschaffung einer neuen Pumpe für Schöpfwerk Winkelmannsgraben – ca. 30 TEUR

- Bildung einer Rücklage für Schöpfwerk Polder 2 - ca. 3 TEUR

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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