Drucksache Gemeinden - 23/167/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat von der Fa. Pumpendienst Scheffler, Neuendorfer Str. 21 B, 17373 Ueckermünde, eine Sachspende erhalten. Die Fa. Pumpendienst Scheffler errichtete auf dem Sportplatz in Altwarp eine automatische Beregnungsanlage mit einem Wert von 1.176,91 €. 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sachspende in Höhe von 1.176,91 € von der Fa. Pumpendienst Scheffler aus Ueckermünde anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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