Drucksache Gemeinden - 22/087/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat einen Sponsoringvertrag  mit der Firma AMX13 GmbH aus Lübs/Annehnhof über 1.018,87 € für die Pflanzung von 3 Alleebäumen (Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege) abgeschlossen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sponsoringleistung über 1.018,87 € von der Fa. AMX 13 aus Lübs/Annenhof anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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