Drucksache Gemeinden - 22/209/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin, als Schulträger der Regionalen Schule „Ernst Thälmann“, ist aufgefordert eine Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität der Schule zu erarbeiten.

Die Festsetzungen erfolgen auf der Grundlage einer raumgenauen Schulraumbilanz.

Gemäß der Schulkapazitätsverordnung des Landes M-V, zuletzt geändert am 21.07.2021, legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen und wie hoch die Klassenfrequenzen sein sollen. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9 m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden. Derzeit besuchen ca. 260 Schüler die Regionale Schule.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule „Ernst Thälmann“.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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