Drucksache Gemeinden - 22/069/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Gebiet der Gemeinde Leopoldshagen fallen ab 2022 Flächen ( 9,5058 ha)

in den Einzugsbereich des WBV „Landgraben“.

Dies macht eine Änderung der Satzungsbezeichnung erforderlich.

Gleichzeitig ändert sich der Gebührensatz im § 3 der Satzung.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2023 als 7. Satzung zur Änderung

der Satzung vom 01.06.2006 die Satzungsbezeichnung um den WBV „Landgraben“

zu erweitern und den neuen Gebührensatz für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-

Haffküste“ und für Flächen im Bereich des WBV „Untere Peene“ sowie für Flächen im

Bereich des WBV „Landgraben“ ebenso für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke

Leopoldshagen/Mönkebude und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Bugewitz.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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