Drucksache Gemeinden - 22/078/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2022 "Wohngebiet südlich des Ahornweges" der Gemeinde Vogelsang-Warsin
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Mit dem Aufstellungsverfahren möchte die Gemeinde Vogelsang-Warsin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen auf gemeindeeigenen Grundstücken schaffen.
Durch Frau Trautmann wurden 2 Varianten erarbeitet.
Bitte halten Sie zusätzlich im Protokoll fest für welche Variante sich die Gemeinde Vogelsang-Warsin entscheidet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt:
- Für das Flurstück 76/59 teilw. der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang, südlich an die Ergänzungssatzung „Ahornweg“ angrenzend, südlich des Ahornweges gelegen, soll der Bebauungsplan Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ aufgestellt werden. Das Plangebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.
- Der Bebauungsplan soll Gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
4. Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000
qm betragen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe der Gründe nach § 3
Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird
abgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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460,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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371,1 kB
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