Drucksache Gemeinden - 22/078/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Aufstellungsverfahren möchte die Gemeinde Vogelsang-Warsin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen auf gemeindeeigenen Grundstücken schaffen.

Durch Frau Trautmann wurden 2 Varianten erarbeitet.

 

Bitte halten Sie zusätzlich im Protokoll fest für welche Variante sich die Gemeinde Vogelsang-Warsin entscheidet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 76/59 teilw. der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang, südlich an die Ergänzungssatzung „Ahornweg“ angrenzend, südlich des Ahornweges gelegen, soll der Bebauungsplan Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ aufgestellt werden. Das Plangebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Bebauungsplan soll Gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

      4.  Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000

           qm betragen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1

           und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.

           4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe der Gründe nach § 3

           Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

           sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird

           abgesehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

51.10.10.00

02310000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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