Drucksache Gemeinden - 22/056/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Hintersee hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 27.01.2022 für die Anpassung des Hebesatzes für die Zweitwohungssteuer ausgesprochen.

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 15 % zum 01.01.2023 geändert werden. Durch die Satzung zur Änderung der Satzung würde die Gemeinde ca 2.900,00 € Mehreinnahmen erzielen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hintersee.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

  40340000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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