Drucksache Gemeinden - 22/085/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes am 27.08.2022 hat die Gemeinde Grambin vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt, die Spende in Höhe von 200,00 € vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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