Drucksache Gemeinden - 22/085/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Grambin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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08.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes am 27.08.2022 hat die Gemeinde Grambin vom Förderverein Lions Club Ueckermünde-Stettiner Haff eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.