Drucksache Gemeinden - 22/075/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Gasversorgungsnetzes in der Gemeinde Vogelsang-Warsin (Konzessionsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Vogelsang-Warsin und der E.DIS Netz
GmbH (Altkonzessionär) für die Sparte Gas endet zum 09.05.2025. Gemäß § 46 EnWG
hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen An-
spruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde Vogelsang-Warsin verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde Vogelsang-Warsin zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde Vogelsang-Warsin mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der
Gaskonzession der Gemeinde Vogelsang-Warsin gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, eine Vertraulichkeitsver-
einbarung mit der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten
gem. § 46 EnWG abzuschließen.
3. Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, das Auslaufen des aktuellen
Konzessionsvertrages zum 09.05.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
zu geben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der
Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,7 kB
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