Drucksache Gemeinden - 22/193/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 09.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wurde ebenfalls gefasst.

 

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetztes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021) dürfen die Betreiber von Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden eine finanzielle Beteiligung für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten. Dies muss in einem entsprechenden Vertrag festgeschrieben werden.

Der vorliegende Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021 regelt diese einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung für die Stadt Eggesin.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021 zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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