Drucksache Gemeinden - 22/191/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 30.01.1996 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ - Beschluss- Nr. 03/96 – durch die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschlossen.

 

Die Satzung wurde am 15.10.1996 öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 bis 156 BauGB durchgeführt.

 

Die Schlussabrechnung erfolgte für die Jahre 1996 – 31.12.2021.

 

Damit ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ ist gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch ist aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, die Satzung der Stadt Eggesin zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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