Drucksache Gemeinden - 22/054/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 08.10.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2023 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.10.2020 mit den neuen Gebührensätzen

 

in Höhe von 5,53 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Uecker-Haffküste“,

 

in Höhe von 7,99 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Mittlere Uecker-Randow“ und

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee eine Gebühr in Höhe von 7,72

Euro/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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