Drucksache Gemeinden - 22/074/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 17.08.2022 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2023 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 17.08.2021 mit dem neuen Gebührensatz i. H. v. 8,29 Euro je Gebühreneinheit und

 

für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Polder 13 eine Gebühr i. H. v. 160,73 €/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow IV i. H. v. 111,33 €/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow V i. H. v. 75,40 €/ha,

für den Deich Zarow V eine Gebühr i. H. v. 11,73 €/ha und

für den Deich Laufgraben i. H. v. 5,63 €/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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