Drucksache Gemeinden - 22/074/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Satzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2023 mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,74 Euro je Gebühreneinheit und für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Warsin, Rehhagen und Rieth Stiege eine Gebühr in Höhe von 14,77 Euro/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55201000

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

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Anlagen

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