Informationsvorlage - 22/072/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 12.04.2022 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 31.05.2022 für das Jahr 2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 576.000 EUR und für das Jahr 2023 anteilig in Höhe von 673.000 EUR genehmigt.

 

 

Bei der Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde festgestellt, dass

 

1. mit dem fehlenden Haushaltsausgleich in der Planung die Gemeinde Vogelsang-Warsin gegen § 43 Absatz 6 KV M-V i.V.m. § 16 Absatz 1 GemHVO verstößt,

 

2. die Leistungsfähigkeit der Gemeinde als weggefallenen bescheinigt werden

kann,

 

3. das Haushaltssicherungskonzept nicht den Forderungen des § 43 Abs. 7 KV M-V, entspricht, insbesondere keine ausreichenden Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltshaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden können und kein Zeitraum angegeben wurde, innerhalb dessen der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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