Drucksache Gemeinden - 22/153/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Antrag von Herrn Rommel, als Vorhabenträger, hat die Stadtvertretung der Stad Eggesin am 09.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin gefasst. Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt Nr. 05/2018 bekanntgemacht. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.05.2018 bis 25.06.2018. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.04.2018 frühzeitig ins Verfahren eingebunden und beteiligt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf eingeflossen.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Eggesin vom 12. März 2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom Dezember 2019 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin und die Begründung lagen in der Zeit vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 im Amt „Am Stettiner Haff“ zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. In dieser Zeit ist eine Stellungnahme eines Bürgers eingegangen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie des Bürgers wurden geprüft. Der Abwägungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Eggesin am 11.03.2021. Der Bürger sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind mit Schreiben vom 22.04.2021 informiert worden.

 

Einen ersten Entwurf des städtebaulichen Vertrages hat die Verwaltung am 09.02.2021 von Herrn Krone von der mks Architekten-Ingenieure GmbH per Mail erhalten. Am 16.03.2021 wurde durch die Verwaltung der Entwurf des städtebaulichen Vertrages mit einigen Ergänzungen und Änderungen als Diskussionsgrundlage an Herrn Krone geschickt. In einem folgenden Telefonat wurde durch den Vorhabenträger, Herrn Rommel, zu verstehen gegeben, dass er mit dem Vertrag so nicht einverstanden ist. Es wurde durch die Verwaltung darauf verwiesen, dass es sich bei dem Vertrag um eine Diskussionsgrundlage handele und Änderungen an dem Vertrag möglich wären. Der Vorhabenträger, Herr Rommel, wurde gebeten, eventuelle Änderungswünsche mitzuteilen, um diese mit der Stadt abstimmen zu können. Eine Reaktion von Herrn Rommel zu gewünschten Änderungen im städtebaulichen Vertrag ist bei der Verwaltung nicht eingegangen.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2022 wurde der Vorhabenträger aufgefordert, bis zum 25.03.2022 mitzuteilen, ob er das Vorhaben zur Errichtung des Solarparks weiterverfolgen wolle.

 

Da die Verwaltung bis zum heutigen Zeitpunkt zu diesem Sachverhalt keine Aussage von Herrn Rommel erhalten hat und ersichtlich ist, dass das Grundstück zum Verkauf steht, scheint der Vorhabenträger, Herr Rommel, kein Interesse an der Weiterverfolgung des Vorhabens zur Errichtung eines Solarparks zu haben.

Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund das Verfahren einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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