Informationsvorlage - 22/044/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 27.01.2022 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 21.04.2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 133.000 EUR genehmigt.

Bei der Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde festgestellt, dass:

  1. Mit dem fehlenden Haushaltsausgleich in der Planung verstößt die Gemeinde Hintersee gegen § 43 Absatz 6 KV M-V i.V.m. § 16 Absatz 1 GemHVO.

 

  1. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann als weggefallenen bescheinigt werden.

 

  1. Das Haushaltssicherungskonzept entspricht nich den Forderungen des § 43 ABs. 7 KV M-V, insbesondere werden keine ausreichenden Maßnahme dargestellt, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltshaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Auch wurde kein Zeitraum angegeben, innerhalb dessen der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

 

  1. Die Gemeindevertretung wird aufgefordert bis zum 30.06.2022 die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vorzunehmen, um die Voraussetzung für die mögliche Inanspruchnahme einer Mindestzuweisung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 FAG M-V erhalten zu können. Die Anpassung der Hebesätze ist über die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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